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Vorsteuer & Dokumentationspflichten

Ab 1.1.2023 wurde die Vorsteuerpauschale für Landwirte und damit auch für uns auf 9 Prozent gesenkt.

Siehe auch bei Bundesdrucksache oder beim Bienenjournal.

Dokumentationspflichten

Die Dokumentationspflichten in der Imkerei werden ab diesem Jahr voraussichtlich genauer überprüft werden. Dies betrifft zum einen der Nachweis über die Verwendung von Varroamitteln und zum anderen die Nachverfolgbarkeit bei der Honigverarbeitung.

Im Unterschied zu den früheren Jahren wollen die Lebenmittelkontrolleure oder die Veterinäre die Nachweise sehen, und prüfen auch vor Ort die entsprechenden Räume.

Es ist daher sehr vorteilhaft, einen lückenlosen Nachweis über die Varroamittel vom Einkauf, über die Verwendung und den Restbestand nachweisen zu können.

Ebenso ist die Dokumentation über den eigenen Honig mit Aufzeichnungen zur Ernte, Verarbeitung, Aufbewahrung und Verkauf notwendig. Hierzu gibt es eine Reihe von Fibeln und Handbüchern, die empfehlenswert sind.

Hier zur Gesamtübersicht. Besonders empfohlen werden dabei die Hygiene-Fibel, das Honigbuch und das Bestandsbuch.

Januar 2023 Gökhan Gebel