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Anleitung Futterkranzprobe

Tiefkühlbeutel (mind. 4 L) vor den Füllen mit wasserfestem Stift beschriften (kein Kuli, das gibt Löcher)

1. Name des Imkers

2. Adresse des Imkers

3. Standort der beprobten Völker


Keine Zipper-Beutel verwenden!

Die Beutel sind nicht auslaufsicher und es besteht die Gefahr der Übertragung von Keimen. Daher nur die normalen 4-Liter-Tiefkühlbeutel verwenden.


  • 1. Pro Volk 1 Esslöffel
  • 2. Für jedes Volk ein neuer Löffel
  • 3. Maximal 6 Löffel pro Beutel

Möglichst nahe am Brutnest einen vollen Esslöffel Futterkranzhonig ohne Pollen herauskratzen. Pollen würde das Untersuchungsergebnis verfälschen.


Den Löffel mit der Probe in den 4-Liter-Tiefkühlbeutel tauchen und unten den Löffel im Beutel abstreifen.


Den Beutel oben zuknoten. Bitte nicht mit Heftern oder Klebestreifen arbeiten. Die Hefter führen zu Löchern und die Klebestreifen sind meistens nicht dicht genug um das Auslaufen von Proben zu verhindern. Diese Beutel werden im Labor so aufgehängt.


Den zugeknoteten Probenbeutel mit dem Probenbegleitschein in einen weiteren Beutel umverpacken.

Durch den Kontakt mit anderen Proben besteht sonst die Gefahr der Übertragung von Keimen. Zusätzlich ist der Probenbegleitschein sicher der Futterkranzprobe zuzuordnen. Daher ist die Umverpackung dringend angeraten.

Bitte beachten, nur der Probenbegleitschein ist beizufügen. Die Bescheinigung nach § 5 Bienenseuchenverordnung bekommt nur der zuständige Bezirks-Veterinär.


Probenbegleitschein. Nur mit Angabe der Hamburger Registriernummer ist die Untersuchung kostenfrei. Wer die Untersuchungsergebnisse kostenpflichtig zugeschickt bekommen möchte, kann das entsprechende Kästchen ankreuzen. Dies ist für die Ausstellung der nachfolgenden Bescheinigung nicht notwendig.


Die Bescheinigung nach § 5 Bienenseuchenverordnung wird im Imkersprachgebrauch meistens als "Seuchenfreiheitsbescheinigung" bezeichnet. Sind die Proben ohne Befund und liegt der Standort der Bienenvölker nicht in einem Sperrgebiet, so wird in der Regel der zuständige Bezirks-Veterinär die Bescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung wird beim Verkauf, Wanderung, Belegstellenverschickung oder auch bei der Verstellung der Bienenvölker benötigt.

Den zuständigen Bezirks-Veterinär findet man in Hamburg über die Behördensuche. Dort die Wohnanschrift des Bezirks angeben, auf dem die Bienenvölker stehen, um die Anschrift des Bezirks-Veterinärs zu erhalten.

Vielen Dank an Edda Gebel für die Bilder und die Beschreibungen.

15.11.2022 Gökhan Gebel