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Varroamilben

Ab sofort gelten nach dem neuen Tierarzneimittelgesetz geänderte Regeln auch für die Imkerschaft. Neben der Zulassung eines Mittels ist nur die dafür bestimmte Anwendungsart zulässig. D.h. Oxalsäuredihydrat träufeln oder sprühen ist erlaubt, verdampfen (sublimieren) ist verboten. Auch ist die Dokumentationspflicht für frei verkäufliche Mittel in dieser Art neu. Die bisher zugelassenen Varroamittel dürfen bis 2027 verwendet werden. Siehe hierzu den aktuellen Infobrief vom 2.2.2022 vom Bieneninstitut Celle.

Der 1. Imkerabend in 2022 mit Themenschwerpunkt Faulbrutsanierung am Beispiel der Sanierungsarbeiten in Elmshorn fand coronabedingt online statt. Weitere Themen waren der Imkerschein, die Ausbildung zum Bienensachverständigen und mit ihr verbunden die Qualitätsoffensive unseres Imkervereins. Hinweise auf das kommende Fortbildungsangebot des Imkerverbands Hamburg und das Programm unseres Imkervereins für 2022 rundeten den Abend ab.