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Neue Rechtsnormen für Tierarzneimittel

Varroamilben

Ab sofort gelten nach dem neuen Tierarzneimittelgesetz geänderte Regeln auch für die Imkerschaft. Neben der Zulassung eines Mittels ist nur die dafür bestimmte Anwendungsart zulässig. D.h. Oxalsäuredihydrat träufeln oder sprühen ist erlaubt, verdampfen (sublimieren) ist verboten. Auch ist die Dokumentationspflicht für frei verkäufliche Mittel in dieser Art neu. Die bisher zugelassenen Varroamittel dürfen bis 2027 verwendet werden. Siehe hierzu den aktuellen Infobrief vom 2.2.2022 vom Bieneninstitut Celle.